MINDESTABSTAND - SPIELHALLEN KLAGEN
Hunderte Spielhallen in ganz Deutschland mussten aufgrund von Nichteinhaltung der Mindestabstände ihre Pforten schließen. Damit soll jetzt Schluss sein, denn die ersten Betreiber klagen.
Flutwelle
Wie viele Geräte dürfen maximal in Spielhallen stehen? Auf wie viel Quadratmetern werden die Automaten verteilt? Was sind die neuen Einzahlungsgrenzen? Und wie oft darf es eine Spielhalle in Städten und Wohnorten geben? Das Regelwerk ist mittlerweile mehrere Kilometer lang geworden, seitdem der Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland nach und nach angepasst wurde und im Sommer 2021 rechtskräftig und final für alle betroffenen Bereiche an den Start gegangen ist. Nicht nur Kunden haben dies erfahren, sondern in erster Linie natürlich die Betreiber. Ein großes Thema ist hierbei die Mindestabstandsregelung, die genau festlegt, wie viele Meter eine Spielhalle bis zur Nächsten untereinander, aber auch zu Kinder- und Jugendeinrichtungen haben muss. Wettbüros werden hier gleichermaßen behandelt.
Es stapelt sich
Da gerade in den dicht besiedelten Städten viele der Spielhallen den vom Gesetzgeber geforderten Mindestabstand nicht mehr einhalten können, droht die Schließung. Und das in der Regel ohne jegliche Ausnahme. Kein Wunder also, dass sich die Klagen bei den jeweiligen Verwaltungsgerichtshöfen mittlerweile stapeln.
Richtig interessant wird es allerdings erst dann, wenn es darum geht, wer zuerst schließen muss und wer sein Geschäft unter Vorbehalt weiterführen darf. Denn auch dies ist gesetzlich geregelt und beschreibt den sogenannten Vertrauensschutz. Ist eine Spielhalle seit vielen Jahren in Betrieb und war vor dem Beschluss bereits geöffnet, gibt es die Möglichkeit einen Aufschub zu bekommen.
Einspruch
Für zwei Spielhallenbetreiber aus Baden-Württemberg, ist der Vertrauensschutz vielleicht ein heller Lichtblick am Himmel. Denn sie haben Einspruch gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes eingelegt und dafür Recht bekommen. Zwar ist die Entscheidung noch nicht final und muss fortlaufend geprüft werden, jedoch ist der Erfolg beim Verfassungsgerichtshof mit Sitz in Stuttgart die erste mögliche Wende in diesem Schreit und wird in den nächsten Wochen und Monaten sicherlich noch weiter für Gesprächsstoff in der Branche sorgen. Weitere Einsprüche von anderen Spielhallenbetreibern liegen bereits vor.