
Seit einiger Zeit gibt es die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), deren Aufgabe es seit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag vom Juli 2021 ist, Glücksspiel in Deutschland zu regulieren und illegales Glücksspiel zu unterbinden. Bislang hat die GGL die betroffenen Seiten mit Netzsperren lahmgelegt. Ganz konkret hat sich die GGL zuletzt mit der Lottoland Gruppe angelegt, die in Malta lizenziert ist.
Laut GGL besitzt die maltesische Lottoland Gruppe nämlich keine deutsche Glücksspiellizenz, was sie hierzulande illegal macht. Daraufhin forderte die GGL den Internet-Service-Provider 1&1 auf, eine Netzsperre zu verhängen, so dass deutsche Spieler nicht mehr auf die Seite zugreifen können.
Die Richter des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Rheinland-Pfalz erteilten der GGL jedoch eine Abfuhr, da keine Rechtsgrundlage für eine Netzsperre besteht. Internet-Provider können nur dann dazu gezwungen werden, Netzsperren zu verhängen, wenn sie absichtlich mit einer Plattform wie Lottoland zusammenarbeiten. Da dies nicht der Fall ist und die Webseite unabhängig vom Internet-Provider aufgerufen werden kann, kann Lottoland weiterhin von deutschen Glücksspielern besucht werden.
Das letzte Wort ist jedoch noch nicht gesprochen, denn nach dem Eilverfahren wird es noch zu einem Hauptverfahren kommen, das die Entscheidung revidieren könnte.
Das heißt jetzt aber nicht, dass deswegen der GlüStV nicht für Spieler gilt. Hier geht es nur darum, dass die Netzsperre voraussichtlich nicht legal war. Orientiert euch daher weiter an unseren Empfehlungen!
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